Hi Agneta!
Wenn es eine angemeldete Demo war und niemand sich danebenbenahm, haben auch Polizisten kein Recht, "ruppig" zu werden. Und wenn es bezeugten Grund und Anlass für "Ruppigkeit" gab, haben die Vollzugsbeamten auch bei einer Klage nichts zu befürchten.
Worum es Hans geht, ist die aufkommende grundnegative Einstellung zum Staat und damit zu allen seinen Institutionen, vor allem den uniformierten. Dabei wird von dummen Leuten und Gewohnheitsschimpfern eben alles über einen Kamm geschoren. Das geht dann so weit, dass sie ihr Haus lieber abbrennen lassen als sich vom Staat beim Löschen helfen zu lassen. Oder die Zuseher des Viertels betrachten das Anrücken der Löschzüge als "unaufgeforderte Einmischung" oder als "unerlaubtes Eindringen" in ihren Komfort- und Kontrollbereich ...
Wie auch immer, der allgemeinen Blödheit sind keine Grenzen gesetzt!
LG, eKy